Mord vor 20 Jahren: Schuldspruch für Tamilen von Bundesgericht bestätigt
Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Tamilen abgewiesen. Er tötete im Jahr 2000 seine Ex-Freundin im Kleinbasel, weil sie sich von ihm trennen wollte.
Das Bundesgericht kommt in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil zum Schluss, das Appellationsgericht sei bei der Strafzumessung korrekt vorgegangen. Es war bereits das zweite Mal, dass sich das Basler Gericht mit dem Fall beschäftigen musste.
Im ersten Anlauf hatte es den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren verurteilt. Weil es die Strafe gemäss dem revidierten Strafrecht berechnete und nicht dem zur Tatzeit gültigen und milderen, wies das Bundesgericht die Sache zur neuen Bemessung zurück.
Der heute 48-jährige Verurteilte hatte seine damalige Freundin im Dezember 2000 zunächst stark gewürgt und ihr dann die Kehle durchgeschnitten. Das Motiv für die Bluttat sah der Staatsanwalt in übersteigerter Eifersucht. Schon vor dem Tod der jungen Frau habe der Angeklagte diese immer wieder psychisch und physisch drangsaliert, ihr mit dem Tod gedroht und sie verletzt.
Dem Mann gelang es danach unterzutauchen und in Neuseeland mit falschen Papieren ein neues Leben aufzubauen. Der Tamile heiratete, wurde Vater von zwei Kindern und führte in Auckland ein Lebensmittelgeschäft. 2004 erhielt er sogar die neuseeländische Staatsbürgerschaft.
Ende 2014 wurde er jedoch enttarnt und ein Jahr später an die Schweiz ausgeliefert. An der Fahndung war neben der Polizei in der Schweiz und Neuseeland auch Interpol beteiligt.
Quelle: kha/sda